Aus
den Vereinen und Fragen :
Aus
gegebenem Anlaß wird auf folgendes für Imker hingewiesen:
1. Wenn eine Person
Honigbienen hält, ist sie nach dem Gesetz verpflichtet den Standort beim
zuständigen Veterinär zu melden. Die Pflicht ist eine persönliche Pflicht. Wird
dies unterlassen, kann das Fehlverhalten mit einem Bußgeld geahndet werden.
Anmeldeformular unter Anmeldung
Veterinaeramt abrufbar.
2. In Nordrhein-Westfalen
besteht eine Tierseuchenkasse in der auch Honigbienen und deren Betriebsmittel
versichert sind. Bei dieser Kasse, mit Sitz in Münster, ist es Ratsam sich mit
dem Betriebssitz und Völker zu melden. Erfolgt dies nicht, bleibt der Imker bei
Verlusten durch eine Seuche ohne Entschädigung. Auch hier hat der Imker sich
selbst zu melden.
Anmeldeformular unter
Anmeldung Tierseuchenkasse
abrufbar.
3. Der
verantwortliche Imker ist in einem Imkerverein Mitglied. In der Regel sind im
jährlichen Mitgliedsbeitrag der Versicherungsschutz unter anderem für
Diebstahl, Rechtschutz, Haftpficht und Frevelschäden enthalten. Zudem bietet
der Verein ständige Wissensvermittlung, Geräteverleih und Informationsaustausch
an.
1. Imkerverein Rurtal e.V. Düren:
Vereinsinformationen und Termine siehe unter Seite: Vereinsinformationen
Vereinslokal " Zur Altstadt", Steinweg 8 (Nähe Annakirche), Düren
2. Imkerverein Lamersdorf und Umgebung:
Vereinsinformationen und Termine siehe unter Seite: Vereinsinformationen
3. Bienenzuchtverein Immentreu, Jülich-Stetternich:
Vereinsinformationen erhalten Sie über den eigenen Internetauftritt: http://www.bienenzuchtverein-immentreu.de
4. Fragen, die die Imker beschäftigen und anderes:
zur Zeit liegen keine Fragen der Imker vor.
Bleiben Sie und Ihre Bienen gesund!
Paul Albert Kettner
(Infoanfrage bei Mail: www.imkerfreund@arcor.de)